Freitag, 25. Januar 2008

Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt

Vorgestern kamen zwei Gebührenbescheide bei uns an (jeweils über 50% der zu zahlenden Gesamtsumme), die in herrlichem Beamtendeutsch verfasst waren. Nach dem zweiten Überfliegen war klar, daß kann nur die Grundstücksverkehrsgenehmigung (GVO) sein. Ein kurzer Anruf bei unserem Notar bestätigte unsere Vermutung, die Grundstücksverkehrsgenehmigung liegt ihm vor. JEPP! Damit ist die letzte Hürde des Grundstückkaufs genommen und wir können ins Grundbuch. Das wird wohl die erste Gebühr sein, die wir mit Freude überweisen ... was doch so ein Hausbau mit einem anstellt.

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